Kaufmännisch
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Hausgeldeinzug und Mahnwesen
- Verwaltung der Erhaltungsrücklage
- Zahlungsverkehr über ein getrenntes WEG-Konto
- Vorbereitung für Steuerberater und Verwaltungsbeirat
WEG-Verwaltung
Hausgeldabrechnung, Handwerker, Eigentümerversammlung — bei mir läuft das geordnet und nachvollziehbar. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Anlage kennt und ans Telefon geht.
Jim Knopf — Inhaber
Leistungen
Die Verwaltung einer WEG hat drei Seiten. Ich decke alle drei ab — im Rahmen dessen, was das Wohnungseigentumsgesetz und Ihr Verwaltervertrag vorsehen.
Sondereigentumsverwaltung (Vermietung einzelner Einheiten) ist zusätzlich möglich — sprechen Sie mich an.
Anspruch
Eine gepflegte Anlage entsteht nicht von selbst. Sie entsteht daraus, dass Fristen eingehalten, Angebote verglichen und Beschlüsse sauber dokumentiert werden — auch dann, wenn gerade niemand nachfragt.
Über mich
Meine Erfahrung kommt aus dem Asset Management: die Betreuung und Bewirtschaftung von Immobilien in einer Hausverwaltung mit rund 1.500 Einheiten. Abstimmung mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern, Koordination von Instandhaltung und Handwerkern, die kaufmännische Begleitung der Objekte — der Alltag, um den es hier geht.
Dazu ein betriebswirtschaftliches Studium und mehrere Jahre im Vertrieb. Dort habe ich gelernt, dass die wenigsten Probleme fachlicher Natur sind. Sie entstehen, weil niemand zurückruft. Genau daran scheitern Eigentümergemeinschaften am häufigsten — nicht am Geld, sondern an ausbleibenden Antworten und an Fristen, die keiner im Blick hat.
Knopf Immobilien habe ich gegründet, um Verwaltung so zu machen, wie ich sie mir als Eigentümer selbst wünschen würde: erreichbar, ehrlich, und mit Abrechnungen, die man auch ohne Vorkenntnisse versteht.
Verwalterwechsel
Ein Wechsel ist unkomplizierter, als die meisten denken. Er wird in der Eigentümerversammlung beschlossen — den Rest übernehme ich.
Wir sprechen über Ihre Anlage, die Anzahl der Einheiten und das, was gerade nicht funktioniert. Kostenlos und unverbindlich.
Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit fester Vergütung pro Einheit und Monat — ohne versteckte Zusatzposten.
Die Gemeinschaft bestellt mich zum Verwalter. Ich stelle Ihnen die Unterlagen zusammen, die Sie dafür brauchen.
Ich fordere die Unterlagen beim bisherigen Verwalter an, prüfe Konten und Rücklagen und führe die Verwaltung fort.
Häufige Fragen
Die Eigentümergemeinschaft kann den Verwalter jederzeit durch Beschluss abberufen. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Ein Grund muss nicht genannt werden.
In der Praxis wird beides in derselben Versammlung beschlossen: Abberufung des alten und Bestellung des neuen Verwalters. Ich stelle Ihnen die Beschlussvorschläge dafür zur Verfügung.
Die Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem Verwalter. Sie liegt auf einem Konto, das auf die Gemeinschaft läuft. Beim Wechsel ändert sich nur, wer verfügungsberechtigt ist.
Ich gleiche den Bestand beim Übergang mit den Kontoauszügen ab und melde Ihnen, wenn etwas nicht zusammenpasst.
Der bisherige Verwalter muss die Verwaltungsunterlagen an die Gemeinschaft herausgeben — Beschluss-Sammlung, Verträge, Abrechnungen, Kontounterlagen. Diese Anforderung übernehme ich für Sie.
Erfahrungsgemäß ist das der Punkt, an dem es hakt. Wenn nichts kommt, wird nachgefasst, und zwar schriftlich und mit Frist.
Ab dem Bestellungsbeschluss rechnen Sie mit etwa vier bis acht Wochen, bis alles läuft: Konten umgestellt, Unterlagen gesichtet, Dienstleisterverträge gesichtet, Stammdaten erfasst.
Der laufende Betrieb steht in dieser Zeit nicht still — Hausgeld wird weiter eingezogen, Schäden werden weiter bearbeitet.
Höchstens fünf Jahre. Wird ein Verwalter zum ersten Mal nach der Aufteilung einer Anlage bestellt, sind es höchstens drei Jahre. Danach entscheidet die Gemeinschaft neu.
Die Angaben geben den allgemeinen Ablauf wieder und ersetzen im Einzelfall keine Rechtsberatung.
Was kostet das
Stellen Sie Größe und Baujahr Ihrer Anlage ein. Sie sehen sofort, in welchem Rahmen sich die Vergütung bewegt — unverbindlich, das verbindliche Angebot kommt schriftlich.
WEG-Verwaltung, je Einheit und Monat —
Zusatzleistungen, je Einheit und Monat —
Für die ganze Anlage, im Monat —
Alle Beträge netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Die Verwaltung beginnt ab drei Einheiten. Sonderleistungen wie die Begleitung größerer Baumaßnahmen werden gesondert vereinbart.
Kontakt
Sagen Sie mir, um welche Anlage es geht und wie viele Einheiten dazugehören — dann melde ich mich mit einer konkreten Einschätzung zurück.